Inter­national business manage­ment

Internationale Studien- und Berufsakademie

Dein Sprungbrett
in die globale Wirtschaft

Unser Studiengang International Business Management (B.A.) bereitet dich gezielt auf eine Karriere in der internationalen Wirtschaft vor. Mit einem praxisorientierten Ansatz und fundierten betriebswirtschaftlichen Kenntnissen, ergänzt durch interkulturelle Kompetenzen und Fremdsprachen, lernst du, dich sicher in einem dynamischen, globalen Umfeld zu bewegen. Ob internationale Konzerne oder innovative Start-ups – bei uns legst du den Grundstein für deinen beruflichen Erfolg auf der ganzen Welt.

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alle fakten auf einen blick

staatlich anerkannt

6 semester

duales studium

180 ects-punkte

theoriephase

praxisphase

5 schwerpunkte

event

hotel

immobilien

marketing

sport

sommer- wintersemester

schwerpunkte

Seit 2009 nutzen jährlich ca. 300 Studierende an der ISBA in Freiburg die Möglichkeit, den dualen Bachelor-Studiengang „International Business Management (B.A.)“ mit einem dieser Studienschwerpunkte zu absolvieren.

event­management

In sechs Semestern erhalten die Studierenden vertiefte Kenntnisse und Wissen in den Bereichen Veranstaltungsmanagement, Messe- und Veranstaltungsrecht sowie Lizenzrecht, Hospitality Management und Gastronomie, Nachhaltigkeit und Event-Controlling, aber auch in speziellen Event-Formaten und relevanten Aspekten der Digitalisierung.

Hotel­management

 Im Zuge Deines dualen Studiums in einem Hotel lernst Du schon von Beginn an, das Ungreifbare greifbar zu machen und Deinen Hotelgästen statt einfach nur einem Hotelzimmer ein unvergessliches Erlebnis zu bereiten. Für diese Herausforderung wirst Du mit Deinem dualen Studium im Bereich Hotelmanagement am ISBA-Studienort Freiburg bestens vorbereitet.

Immobilien­wirtschaft

Von der Projektentwicklung über die Vermarktung von Immobilien bis hin zur Immobilienverwaltung. Ein Immobilienmanager ist häufig sehr mobil, bewegt sich von einem Arbeitsort zum anderen und hat dabei viel Kontakt zu vielen unterschiedlichen Personengruppen. Deshalb werden in diesem Studiengang von Anfang an die Sozial- und Methodenkompetenzen der Studierenden gefördert.

Marketing­

Wer eine breit angelegte Vorbereitung für Tätigkeiten auf der Marketingmanagement-Ebene anstrebt und sich nicht auf eine Branche festlegen möchte, erhält an der ISBA in Freiburg ein generalistisches, praxisintegrierendes duales Studium mit Schwerpunkt Marketing, das von Experten entwickelt wurde und viele Wege ins Berufsleben des Marketingmanagements eröffnet!

Sport­management

Um dich optimal auf die zahlreichen zukünftigen Berufsmöglichkeiten vorzubereiten, konzentriert sich das Studium an der ISBA in Freiburg insbesondere auf die Themenbereiche „Sport und Gesundheit“ sowie „Vereins- und Verbandswesen“. Denn fundierte Kenntnisse auf diesen Gebieten sind gepaart mit betriebswirtschaftlichen Hintergründen für Mitarbeiter von Sportartikelherstellern genauso wichtig wie für Sportmanager großer Vereine oder Fitnesszentren.

Kosten und Finanzierung

Die Studiengebühren werden durch die monatliche Ausbildungsvergütung ausgeglichen, die auch in Theoriephasen gezahlt wird und etwa der dualen Berufsausbildung entspricht. Die Differenz daraus bildet das Einkommen der Studierenden. Je nach Vereinbarung übernimmt das Partnerunternehmen oder der Studierende die Gebühren.

Anmeldegebühr: 250 € (einmalig)

Studiengebühr: 625 € monatlich, werden in der Regel von Partnerunternehmen übernommen

206 € jährlich. Dieser Betrag ist verpflichtend für alle Studierenden in Freiburg. Im Gegenzug können umfangreiche Leistungen des Studierendenwerks Freiburg in Anspruch genommen werden.

finanzierung

Zur Finanzierung des Studiums bestehen zum Teil individuelle Förderungsmöglichkeiten, beispielsweise durch Stipendien, KfW-Bildungskredite oder Ähnliches. Spreche uns darauf an!

Mit dem am 16. Mai 2019 beschlossenen Gesetz zur Reform des BAföG sind auch Studierende an privaten Berufsakademien BAföG-förderungsfähig. Die Änderung soll zum Wintersemester 2019/2020 in Kraft treten. Ob und in welcher Höhe BAföG gezahlt wird, hängt von den individuellen Vermögens- und Einkommensverhältnissen ab.
Mehr Informationen finden Sie unter: www.bafoeg-rechner.de

Leistungen wie Kindergeld oder Stipendien hängen immer von den individuellen Verhältnissen ab. Deshalb können wir Dir hierzu leider keine Beratung anbieten und verweisen an die entsprechenden Behörden und Ämter.

Eine weitere Möglichkeit der Studienfinanzierung sind Bildungsdarlehen. Die Bonitätsprüfung und Abwicklung erfolgt direkt über die jeweilige Bank.

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über ihr studium

Bachelorabschluss auf neuem und zeitsparendem Weg

Allgemeine Geschäfts­bedingungen
Wir werden uns bemühen, alles zu tun, damit Sie einen erfolgreichen Lehrgang absolvieren können. Dazu gehört auch, dass die rechtlichen Verhältnisse zwischen Ihnen und uns klar und eindeutig geregelt sind. Wir bitten Sie daher, nachstehende Bestimmungen aufmerksam zu studieren. Sie werden dabei feststellen, dass wir uns auf das Wesentliche beschränkt haben.

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Es ist keine spezielle Vorbildung erforderlich. Vorausgesetzt werden jedoch ein guter Hauptschulabschluss, gute Allgemeinbildung, gute Umgangsformen, ein gepflegtes Äußeres und manuelle Geschicklichkeit, vor allem aber Interesse für den Kosmetikberuf, sowie der Wille und die Bereitschaft, sich neue, umfangreiche Kenntnisse anzueignen.

Für Ihre Anmeldung werden von uns folgende Unterlagen benötigt:

  1. Ausgefüllte und unterschriebene Online-Anmeldung ggf. mit Unterschrift aller gesetzlichen Vertreter
  2. tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  3. Kopie des letzten Abschlusszeugnisses
  4. ärztliches Gesundheitsattest

 

Sie sollten sich möglichst frühzeitig zur Ausbildung anmelden, damit wir Ihnen einen Ausbildungsplatz zum gewünschten Kursbeginn reservieren können.

a) Nach Eingang Ihrer Anmeldung an der Schule benachrichtigen wir Sie umgehend, ob Sie an der Schule zur Ausbildung aufgenommen sind. Mit der Annahmeerklärung der Schule ist der Ausbildungsvertrag geschlossen, und die Aufnahmegebühr sowie das Schulgeld für einen Ausbildungsmonat in Höhe von insgesamt 850,- € sind zur Zahlung fällig. Geht dieser Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen ein, ist die Schule nach Stellung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Bei einem Rücktritt Ihrerseits, der nur schriftlich binnen 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages möglich ist, bekommen Sie das Schulgeld für den vorausgezahlten Ausbildungsmonat voll zurückerstattet. Die Aufnahmegebühr von 270,- € wird in diesem Fall als Bearbeitungsgebühr einbehalten.

b) Da der Unterricht ohne Rücksicht auf das Fehlen einzelner Schülerin*nen durchgeführt werden muss, verpflichtet sich der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin zur Zahlung des vereinbarten Schulgelds in voller Höhe ohne Rücksicht auf etwaiges Fernbleiben oder bei Abbrechen der Ausbildung.

Ein Rücktritt von der Ausbildung, der den Teilnehmer/die Teilnehmerin von der Zahlung des Schulgeldes befreit, ist nur schriftlich binnen 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages möglich. Bei jeder Art von Rücktritt nach diesem Zeitpunkt, der nicht von der Schule zu vertreten ist, muss das ausstehende Schulgeld für die gesamte Schulzeit sofort bezahlt werden, und zwar unabhängig davon, ob der Teilnehmer/die Teilnehmerin zur Nachholung des Unterrichts (vergleiche 4.c) berechtigt ist. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 270,- € fällig, welche binnen 14 Tage nach Abbruch der Ausbildung an untenstehendes Konto zu überweisen ist.

c) Für den Fall, dass die Ausbildung aus schwerwiegenden Gründen nicht angetreten werden kann oder unterbrochen werden muss, kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin den fehlenden Unterricht im Folgejahr nachholen. Voraussetzung für die Nachholung ist, dass die Unterbrechungsgründe unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich der Schule mitgeteilt und auf Anforderung nachgewiesen und von dieser als schwerwiegend anerkannt werden. Zusätzliche Kosten entstehen hierfür nur, wenn sich im Nachholungszeitraum die gültigen Gebühren erhöht haben. In diesem Fall ist die Differenz zu den anfangs vereinbarten Gebühren zu zahlen. Bei einem weiteren Abbruch gilt die vorstehende Fälligkeitsregelung (4.b) entsprechend. Die Schule behält sich die Festlegung des Zeitpunkts der Nachholung vor. Eine weitere Nachholung ist nicht möglich.

a) Die Ausbildung dauert ein Jahr ab dem eingetragenen Schulbeginn. Der Unterricht findet von montags bis freitags statt. Die Schulleitung ist zu organisatorischen Änderungen jederzeit berechtigt. Der Ausfall von Schulzeiten aus Gründen, die nicht von der Schule zu vertreten sind, berechtigt nicht zur Schulgeldminderung.

b) Die Schüler:innen haben den Unterricht pünktlich und regelmäßig zu besuchen. Beim Fernbleiben vom Unterricht sind die Teilnehmer:innen verpflichtet, die Schulleitung rechtzeitig über den Grund des Fernbleibens zu unterrichten. Die Urkunde der Schule wird nur an die Schüleri:nnen ausgegeben, die regelmäßig am Unterricht teilgenommen haben.

c) Die Schulleitung ist berechtigt, Schüler:innen von der weiteren Teilnahme am Unterricht auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten den Unterricht stören und dadurch eine ordnungsgemäße Ausbildung der übrigen Teilnehmer:innen nicht mehr gewährleistet ist.

d) Während der Ausbildung eintretende Änderungen der Anschrift sind der Schulleitung sofort unauf gefordert mitzuteilen.

e) Die Schüler:innen sind im Rahmen der betrieblichen Unfallversicherung gegen etwaige Unfälle versichert. Eine darüberhinausgehende Haftung der Schule kann leider nicht übernommen werden. Auch eine Haftung für Schäden, die nur auf einer leicht fahrlässigen Vertragsverletzung seitens der Schule oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, ist ausgeschlossen.

Das Schulgeld für die zweisemestrige Ausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin beträgt 6960,- €. Es kann in zwölf monatlichen Raten von 580,- € gezahlt werden. Die Summe der Raten ist mit der vorgenannten Gesamtsumme identisch.

In den Lehrgangsgebühren sind die Kosten für digitale Skripte, Instrumente, das Arbeitsset und kosmetische Präparate, die für den Unterricht benötigt werden, enthalten. Nach Annahme der Anmeldung durch die Schule ist eine einmalige Aufnahmegebühr von 270,- € zu entrichten. Die Prüfungsgebühren betragen 380,- €.

Die erste Rate, die zusammen mit der Aufnahmegebühr sofort nach Bestätigung der Anmeldung zur Zahlung fällig ist, wird auf den ersten Ausbildungsmonat angerechnet. Die übrigen Raten sind ab dem zweiten Ausbildungsmonat (November) jeweils bis zum 5. des Monats zu zahlen. Die Prüfungsgebühr ist spätestens bis zum 05. Juli des jeweiligen Prüfungsjahres fällig.

Kommt der Schüler/die Schülerin mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Schulgeldraten ganz oder teilweise in Verzug, so kann die Schule verlangen, dass die gesamten restlichen Lehrgangsgebühren sofort bezahlt werden. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Zeugnisse und Urkunden erst dann ausgegeben werden können, wenn das Schuldgeld vollständig bezahlt ist.