DUAL STUDIEREN Abwechslung garantiert:
Drei Monate Lernen,
drei Monate Anwenden.
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DUAL STUDIEREN
An der isba in freiburg

Mehr als nur Theorie: Die ISBA in Freiburg ist Dein Ansprechpartner, wenn Du nach einem dualen Studium an einer privaten Bildungseinrichtung suchst, das Dir umfassende Fachkenntnisse bietet und das Dich zugleich auf Dein späteres Berufsleben vorbereitet – und dies in einer der schönsten und beliebtesten Studienstädte Deutschlands.

Darum an der ISBA in Freiburg studieren

Hohe Lehrqualität

Dank der Kombination aus fachlich kompetenten und praxiserfahrenen Dozierende.

Intensive Betreuung

Kleine Seminargruppen ermöglichen den Austausch mit Dozierende und Kommilitonen.

Persönliches Wachstum

Zusätzlich zu deinem Fachwissen stärkst du wichtige berufliche Soft Skills wie Teamfähigkeit.

Ideale Lage

Ein Campus mit bester Infrastruktur mitten im wunderschönen Freiburg.

International business
management B.A.

Nutze die Möglichkeit, um Dir Know-how in Internationaler Betriebswirtschaftslehre anzueignen

Physiotherapie B.Sc.

Ausbildungsintegriertes Studium

Das ausbildungsintegrierte Studium der Physiotherapie findet in Kooperation mit der Berufsfachschule für Physiotherapie der ANGELL Akademie statt, an der Du dich gleichzeitig für Ausbildung und das integrierte Studium bewirbst.

Neugierig?

Erfahre mehr über das ausbildungsintegrierte Studium und sichere dir jetzt einen Studienplatz!

Dein duales Studium

Der optimale Studienverlauf für Deinen Erfolg.
Die Kombination aus Theorie und Praxis ist ein Studienkonzept, das sich seit Jahren bestens bewährt: Beim Dualen Studium an der ISBA in Freiburg wechseln sich daher jeweils dreimonatige Theorie- und Praxisphasen gegenseitig ab.

erfahre mehr über uns

Lerne die Berufsakademie und das Campus-Leben kennen – wir freuen uns auf deinen Besuch!

Bachelorfeier 2025

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Dualer Partner bei der isba in freiburg werden

Ausbildende Unternehmen profitieren von zahlreichen Vorteilen des dualen Studienmodells.

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Vanessa und Desirée langsam?? Ne ne… 🙂‍↔️😏

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In einem kurzweiligen Vortrag, am 2. Juli, erklärte Fabio Seeger nicht nur das Geschäftsmodell von Moss Immobilien, sondern berichtete auch über den nichtlinearen Weg zur erfolgreichen Selbstständigkeit.

Die Zutaten für den Erfolg sind seiner Auffassung nach: 
1. Ein Gefühl für Menschen und ihre Bedürfnisse
2. Achtsamkeit für die eigenen Bedürfnisse
3. Mut zu Versuch und Irrtum. 

Wir sind gespannt, ob sich unsere Studierenden von F. Seeger inspirieren lassen und freuen uns über die eine oder andere Gründerstory

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POV: Wenn unsere 5 Studienschwerpunkte eine Unterhaltung führen würden 👀

Erkennt ihr euren Schwerpunkt wieder? 🧐

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2 Lügen 1 Wahrheit mit unseren Dozierenden - TEIL 3

Prof. Dr. Regina Schwab hört sich 3 Geschichten von Yvonne Schönauer an - Seid gespannt auf die Wahrheit! 

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🎓 DUALES STUDIUM IN FREIBURG – DEIN KARRIERESTART!
📍 @isbafreiburg

Du willst studieren und gleichzeitig wertvolle Praxiserfahrung sammeln?
💼 Du willst ein Gehalt und keine unbezahlten Praktika?
🚀 Du willst beste Zukunftsperspektiven?

Dann bist du bei der ISBA Freiburg genau richtig! 🙌

🔹 Staatlich anerkannte Abschlüsse (Bachelor of Arts)
🔹 Kleine Studiengruppen & persönliche Betreuung
🔹 Starke Praxispartner aus Wirtschaft, Marketing, Sport, Hotellerie, Immobilienwirtschaft, Gesundheit & mehr
🔹 Wechsel aus Theorie und Praxis alle 3 Monate – für maximale Abwechslung!

➡️ Bewirb dich jetzt für dein duales Studium – mit Praxis. Mit Gehalt. Mit Zukunft.
👉 Mehr Infos unter: www.isba-freiburg.de

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2 Lügen 1 Wahrheit mit unseren Dozierenden - TEIL 2

Dr. Arne Kuder hört sich 3 Geschichten von Dr. Thorsten Voß an - Ob er die Wahrheit errät? 👀

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2 Lügen 1 Wahrheit mit unseren Dozierenden - TEIL 1

Frau Schönauer macht den Anfang mit 3 Geschichten von Prof. Dr. Schwab 👀

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Am Mittwoch, den 21.05.2025, fand unsere Konferenz für Lehrbeauftragte an der ISBA Freiburg endlich wieder in Präsenz statt – zum ersten Mal seit 2019! Anschließend gab es ein herzliches Come Together mit spannenden Gesprächen und tollem Austausch. Vielen Dank an alle, die dabei waren! 🙌✨ #Isbafreiburg #konferenz #wissenvernetzen #cometogether
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unsere studierende
über ihr studium

Bachelorabschluss auf neuem und zeitsparendem Weg

Allgemeine Geschäfts­bedingungen
Wir werden uns bemühen, alles zu tun, damit Sie einen erfolgreichen Lehrgang absolvieren können. Dazu gehört auch, dass die rechtlichen Verhältnisse zwischen Ihnen und uns klar und eindeutig geregelt sind. Wir bitten Sie daher, nachstehende Bestimmungen aufmerksam zu studieren. Sie werden dabei feststellen, dass wir uns auf das Wesentliche beschränkt haben.

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Es ist keine spezielle Vorbildung erforderlich. Vorausgesetzt werden jedoch ein guter Hauptschulabschluss, gute Allgemeinbildung, gute Umgangsformen, ein gepflegtes Äußeres und manuelle Geschicklichkeit, vor allem aber Interesse für den Kosmetikberuf, sowie der Wille und die Bereitschaft, sich neue, umfangreiche Kenntnisse anzueignen.

Für Ihre Anmeldung werden von uns folgende Unterlagen benötigt:

  1. Ausgefüllte und unterschriebene Online-Anmeldung ggf. mit Unterschrift aller gesetzlichen Vertreter
  2. tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  3. Kopie des letzten Abschlusszeugnisses
  4. ärztliches Gesundheitsattest

 

Sie sollten sich möglichst frühzeitig zur Ausbildung anmelden, damit wir Ihnen einen Ausbildungsplatz zum gewünschten Kursbeginn reservieren können.

a) Nach Eingang Ihrer Anmeldung an der Schule benachrichtigen wir Sie umgehend, ob Sie an der Schule zur Ausbildung aufgenommen sind. Mit der Annahmeerklärung der Schule ist der Ausbildungsvertrag geschlossen, und die Aufnahmegebühr sowie das Schulgeld für einen Ausbildungsmonat in Höhe von insgesamt 850,- € sind zur Zahlung fällig. Geht dieser Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen ein, ist die Schule nach Stellung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Bei einem Rücktritt Ihrerseits, der nur schriftlich binnen 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages möglich ist, bekommen Sie das Schulgeld für den vorausgezahlten Ausbildungsmonat voll zurückerstattet. Die Aufnahmegebühr von 270,- € wird in diesem Fall als Bearbeitungsgebühr einbehalten.

b) Da der Unterricht ohne Rücksicht auf das Fehlen einzelner Schülerin*nen durchgeführt werden muss, verpflichtet sich der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin zur Zahlung des vereinbarten Schulgelds in voller Höhe ohne Rücksicht auf etwaiges Fernbleiben oder bei Abbrechen der Ausbildung.

Ein Rücktritt von der Ausbildung, der den Teilnehmer/die Teilnehmerin von der Zahlung des Schulgeldes befreit, ist nur schriftlich binnen 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages möglich. Bei jeder Art von Rücktritt nach diesem Zeitpunkt, der nicht von der Schule zu vertreten ist, muss das ausstehende Schulgeld für die gesamte Schulzeit sofort bezahlt werden, und zwar unabhängig davon, ob der Teilnehmer/die Teilnehmerin zur Nachholung des Unterrichts (vergleiche 4.c) berechtigt ist. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 270,- € fällig, welche binnen 14 Tage nach Abbruch der Ausbildung an untenstehendes Konto zu überweisen ist.

c) Für den Fall, dass die Ausbildung aus schwerwiegenden Gründen nicht angetreten werden kann oder unterbrochen werden muss, kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin den fehlenden Unterricht im Folgejahr nachholen. Voraussetzung für die Nachholung ist, dass die Unterbrechungsgründe unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich der Schule mitgeteilt und auf Anforderung nachgewiesen und von dieser als schwerwiegend anerkannt werden. Zusätzliche Kosten entstehen hierfür nur, wenn sich im Nachholungszeitraum die gültigen Gebühren erhöht haben. In diesem Fall ist die Differenz zu den anfangs vereinbarten Gebühren zu zahlen. Bei einem weiteren Abbruch gilt die vorstehende Fälligkeitsregelung (4.b) entsprechend. Die Schule behält sich die Festlegung des Zeitpunkts der Nachholung vor. Eine weitere Nachholung ist nicht möglich.

a) Die Ausbildung dauert ein Jahr ab dem eingetragenen Schulbeginn. Der Unterricht findet von montags bis freitags statt. Die Schulleitung ist zu organisatorischen Änderungen jederzeit berechtigt. Der Ausfall von Schulzeiten aus Gründen, die nicht von der Schule zu vertreten sind, berechtigt nicht zur Schulgeldminderung.

b) Die Schüler:innen haben den Unterricht pünktlich und regelmäßig zu besuchen. Beim Fernbleiben vom Unterricht sind die Teilnehmer:innen verpflichtet, die Schulleitung rechtzeitig über den Grund des Fernbleibens zu unterrichten. Die Urkunde der Schule wird nur an die Schüleri:nnen ausgegeben, die regelmäßig am Unterricht teilgenommen haben.

c) Die Schulleitung ist berechtigt, Schüler:innen von der weiteren Teilnahme am Unterricht auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten den Unterricht stören und dadurch eine ordnungsgemäße Ausbildung der übrigen Teilnehmer:innen nicht mehr gewährleistet ist.

d) Während der Ausbildung eintretende Änderungen der Anschrift sind der Schulleitung sofort unauf gefordert mitzuteilen.

e) Die Schüler:innen sind im Rahmen der betrieblichen Unfallversicherung gegen etwaige Unfälle versichert. Eine darüberhinausgehende Haftung der Schule kann leider nicht übernommen werden. Auch eine Haftung für Schäden, die nur auf einer leicht fahrlässigen Vertragsverletzung seitens der Schule oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, ist ausgeschlossen.

Das Schulgeld für die zweisemestrige Ausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin beträgt 6960,- €. Es kann in zwölf monatlichen Raten von 580,- € gezahlt werden. Die Summe der Raten ist mit der vorgenannten Gesamtsumme identisch.

In den Lehrgangsgebühren sind die Kosten für digitale Skripte, Instrumente, das Arbeitsset und kosmetische Präparate, die für den Unterricht benötigt werden, enthalten. Nach Annahme der Anmeldung durch die Schule ist eine einmalige Aufnahmegebühr von 270,- € zu entrichten. Die Prüfungsgebühren betragen 380,- €.

Die erste Rate, die zusammen mit der Aufnahmegebühr sofort nach Bestätigung der Anmeldung zur Zahlung fällig ist, wird auf den ersten Ausbildungsmonat angerechnet. Die übrigen Raten sind ab dem zweiten Ausbildungsmonat (November) jeweils bis zum 5. des Monats zu zahlen. Die Prüfungsgebühr ist spätestens bis zum 05. Juli des jeweiligen Prüfungsjahres fällig.

Kommt der Schüler/die Schülerin mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Schulgeldraten ganz oder teilweise in Verzug, so kann die Schule verlangen, dass die gesamten restlichen Lehrgangsgebühren sofort bezahlt werden. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Zeugnisse und Urkunden erst dann ausgegeben werden können, wenn das Schuldgeld vollständig bezahlt ist.