Bewertung und Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als Hochschulzugangsberechtigung

Bewertung und Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als Hochschulzugangs- berechtigung

Anerkennung:
Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen dürfen ein Studium an einer Hochschule erst aufnehmen, wenn ihre Bildungsnachweise als einer inländischen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig anerkannt sind. Informationen über die Bewertung ausländischer Bildungsnachweise für deren Anerkennung in Deutschland bietet die Internetseite „http://anabin.kmk.org“. Nach einer erfolgreichen Anerkennung können sich Studieninteressierte an der ISBA Freiburg für einen Studienplatz bewerben. Der Bewerbungsbogen, die Bewerbungsvorlage sowie Informationen zum Bewerbungsverfahren sind hier  zu finden. Die Anerkennung ist der Bewerbung beizufügen.

Sprachnachweise:
Für ein Duales Studium an der ISBA im Studiengang International Business Management sind deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens nachzuweisen. Bereits vorliegende Nachweise über Sprachprüfungen sollten, ebenfalls in amtlich beglaubigter Kopie, der Bewerbung beigefügt werden. Das Duale Studium stellt von Beginn an hohe Ansprüche an die Studierenden. Es besteht deshalb keine Möglichkeit, nach Aufnahme des Studiums fehlende Sprachkenntnisse nachzuholen. Daher muss bereits zum Studienbeginn der Nachweis sehr guter Deutschkenntnisse erbracht werden. Folgende Sprachzertifikate werden als Nachweis anerkannt:

  • Mindestens DSH 2 – Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber
  • TestDaF: In allen 4 Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis TestDaF-Niveaustufe (TDN) 4
  • GDS – Großes Deutsches Sprachdiplom
  • KDS – Kleines Deutsches Sprachdiplom
  • ZOP – Zentrale Oberstufenprüfung
  • Deutsches Sprachdiplom der KMK (2.Stufe)

Für ein Duales Studium an der ISBA im Studiengang International Business Management sind englische Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B 2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachzuweisen.

Sollte die Zulassung zum Studium formell möglich sein, musst Du einen Ausbildungsvertrag mit einem Partnerunternehmen abschließen. Wir setzen dabei auf Dein Engagement, indem Du die bereitgestellten Formulare des Menüpunkts Bewerbung verwendest und parallel zu unseren Vermittlungsaktivitäten mögliche Partnerunternehmen selbstständig ansprichst.

Für Fragen stehen wir Dir gerne zur Verfügung: 0761 791 999 70.

Hier findest Du unsere englischen Broschüren.